Verfasst von Mirko am Mi, 02/03/2010 - 09:31
Die paritätische Kommission des Freiburgischen Ausbaugewerbes (CPPF) genehmigt Subventionen den Angestellten, welche einen Fortbildungskurs besuchen, und sich der beruflichen Beiträge durch ihren Arbeitgeber begleichen.
Die Kommission, die die Zuordnung der Subventionen beauftragt ist, von der die AFMPP Mitglied ist, versammelt sich zweimal jährlich: einmal im Frühling und einmal im Herbst.
Hier das Subventions-Antragsformular, sowie das Subventionsreglement des CPPF.
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Formular_Subv_Reglement.pdf | 283.61 KB |
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